Kein ausreichend warmes Wasser nach 30 Sekunden – Mietminderung gerechtfertigt?

    Im Regelfall ist eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr geschuldet. Wird diese nicht ausreichend gewährleistet, kommt eine Mietminderung in Betracht. Dies war Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Brandenburg. In dem zugrunde liegenden Fall musste das Gericht darüber entscheiden, ob den Mietern einer Wohnung wegen einer mangelnden Warmwasser-versorgung ein Recht zur Mietminderung zusteht. Ein Sachverständiger

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