Feuchtigkeitsschäden nehmen stark zu. Ursächlich sind oft einerseits falsch ausgeführte bzw. nicht aufeinander abgestimmte Energiesparmaßnahmen am Gebäude und andererseits ein mangelhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner. Treten Feuchtigkeitsschäden auf, verlangt der Mieter die Beseitigung des Mangels und beruft sich darüber hinaus auf Gewährleistungsrechte (Minderung, Schadensersatz). Zu Recht?
Nach einem Erbfall muss vieles schnell gehen. Behördengänge stehen an, Bankgeschäfte laufen weiter, Mietverträge müssen
geklärt werden und vor allem: die Auseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft. Wie ist das richtige Vorgehen?