Kündigung per Einschreiben – eine Vermieterfalle? – Urteil des Oberlandesgerichts Rostock

    Die deutsche Post ist in der Regel sehr zuverlässig. Briefsendungen erreichen ihren Empfänger fast immer, auch ohne Mehrkosten für einen besonderen Zustellungsnachweis. Doch wenn es um Kündigung – gleich welcher Art – geht, dann wollen die Absender auf „Nummer sicher“ gehen: die meisten entscheiden sich für ein so genanntes „Einschreiben“. So verfuhr auch ein Vermieter

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