Dauernde Verstöße gegen die Hausordnung – Überwachungskamera gerechtfertigt?

    Das Anbringen einer Videokamera ist ein “Dauerbrenner“ vor Deutschlands Zivilgerichten, insbesondere im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Der Grund ist naheliegend: Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen wegen Störungen und Sachbeschädigungen, deren Verursacher nicht ermittelt werden können. So auch in einem Verfahren, das vor dem Landgericht München verhandelt wurde: In der Wohnanlage lebten 70 Mietparteien.

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