Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen – Genügt im Streitfall ein Kostenvoranschlag?

    Ein Vermieter fordert nach Beendigung des Mietvertrages Schadensersatz von seinem ehemaligen Mieter. Dieser hatte trotz Aufforderung und Fristsetzung notwendige Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt und eigenverlegte Bodenbeläge sowie Fliesen nicht entfernt. Zudem wurden Schäden im Treppenhaus verursacht. Der Vermieter hatte einen Kostenvoranschlag eingeholt, der die notwendigen Arbeiten auf netto 7.500 Euro bezifferte. Der Vermieter ließ lediglich den vom Mieter verlegten

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