Nächtliches Staubsaugen und Möbelrücken – Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

    AG Hamburg – Urteil vom 11.2.2025 – Az. 21 C 344/24   Rechtfertigt eine fortgesetzte nächtliche Lärmverursachung wie Staubsaugen und Möbelrücken eine fristlose Kündigung? Mit diesem Sachverhalt hatte sich das Amtsgericht Hamburg im Februar 2025 zu befassen. Ein Vermieter hatte seiner Mieterin wegen wiederholter nächtlicher Ruhestörung fristlos gekündigt. Die Mieterin hatte es sich zur Gewohnheit

    Weiterlesen