Einschreiben / Rückschein – geht man da „auf Nummer sicher“?

    Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 13.02.24, Az. 3 C 243/23   Die „Nebenkostenabrechnung“ ist ein alljährliches Thema für Mieter und Vermieter. Das ist die gesetzliche Vorgabe: Jedes Jahr müssen die angefallenen Kosten für die Nutzung der Wohnungen und des Gebäudes auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Die Abrechnung muss den Mietern rechtzeitig und korrekt zugestellt

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