Eigentümer fotografiert Miteigentümerin ohne Erlaubnis – darf er das?

    Urteil des LG Itzehoe vom 18.3.25, Az. 1 23/24   Stellen Sie sich vor, Sie halten sich auf dem gemeinschaftlichen Teil einer Wohnanlage auf und bemerken, dass Sie von einem Miteigentümer fotografiert werden. Damit sind Sie verständlicherweise nicht einverstanden. Das Landgericht Itzehoe hatte darüber entschieden, wann man sich gegen solche ungefragten Fotoaufnahmen zur Wehr setzen

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