„Wer zu spät kündigt, den bestrafen die Gerichte“
So könnte man die Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken zusammenfassen, als es um die Kündigung eines Vermieters ging. Man verliert nämlich das Kündigungsrecht, wenn diese gegen „Treu und Glauben“ verstößt. Der Sachverhalt: Ein Mieter befand sich seit über einem Jahr im Mietrückstand. Der Mieter hatte die Miete für Juni 2022 über längere Zeit nicht
