„Bruchlandung“ bei Neuvermietung! – Urteil des Amtsgerichts München

    Das ist die Erfahrung vieler Vermieter: Der Mietinteressent teilt mündlich oder per E-Mail mit, dass er die Wohnung des Vermieters mieten möchte, sagt dann aber kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrages wieder ab und weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Für den Vermieter ist eine solche Absage des Mietinteressenten in den meisten Fällen mit einer

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