„Fuck you“ – Grund für fristlose Kündigung?

    Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom15.9.2020, Az. 3 C 201/19   Normalerweise lösen Vermieter und Mieter ihre Probleme sachlich. Manchmal aber auch mit Emotionen, mal mehr, mal weniger. Doch wenn eigene Aussagen als unglaubwürdig abgetan oder komplett ignoriert werden, dann kann es auch zur Überschreitung von „Grenzlinien“ mit der Folge von handfesten Beleidigungen oder sogar Drohungen

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