Jahrelang unpünktliche Mietzahlung – kann Vermieter trotzdem nicht kündigen?

    Beschluss des Landgerichts Berlin-vom 9.12.21 Auch der beste Mietvertrag hilft nichts, wenn man als Vermieter nicht auch Umstände berücksichtigt, die gar nicht im Vertrag stehen. Die Rede ist von einer Art Gewohnheitsrecht, das sich einschleichen kann, wenn der Eindruck weckt wird, dass ein Verhalten rechtens ist, obwohl es im Vertrag so nicht oder ausdrücklich anders

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