Kündigung fristgerecht eingeworfen – und trotzdem zu spät?

    – Urteil des Landgerichts Krefeld vom 21.9.2022 –   Nach 22:00 Uhr in Briefkasten eingeworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu Ein Mieter und sein Vermieter stritten sich über den Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung. Anfang Februar 2020 hatte der Mieter am 3. Werktag um 22:30 Uhr seine Kündigung des Mietverhältnisses in den Briefkasten

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