Kann ein Mieter untervermieten wie er will?
So unglaublich es klingt – ja! Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass eigentlich jedes Interesse, das nicht gegen geltendes Recht verstößt, anzuerkennen ist. Wie lag der Fall? Ein Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin hatte seinen Vermieter um dessen Einverständnis zur Untervermietung gebeten. Er hatte die Wohnung 2014 bezogen, zog