Kann ein Mieter untervermieten wie er will?

    So unglaublich es klingt – ja! Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass eigentlich jedes Interesse, das nicht gegen geltendes Recht verstößt, anzuerkennen ist.   Wie lag der Fall? Ein Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin hatte seinen Vermieter um dessen Einverständnis zur Untervermietung gebeten. Er hatte die Wohnung 2014 bezogen, zog

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