Haus & Grund Beitrag zur Grundsteuerreform

    Der Eigentümerverband Haus & Grund hat bundesweit eine neue Debatte über die bevorstehende Reform der Grundsteuer ausgelöst. Diese sei, so die Pressemitteilung des Ortsverbands der Region Schwetzingen-Hockenheim, wegen befürchteter Steuererhöhungen auch dringend notwendig. „Mieter, die bei privaten Eigentümern und Menschen, die in den eigenen vier Wänden wohnen, können durch den jetzt vorgelegten Vorschlag des Finanzministers massiv benachteiligt werden“ zitiert Vorsitzender Rudolf Berger den Präsidenten seines Verbands. Anhand dieses Entwurfs hatte Haus & Grund Fallbeispiele erstellt. In einem Fall in Dresden beispielsweise habe sich dabei eine Steigerung von aktuell 31€ auf künftig 1538 € ergeben. Auch wenn bei dieser Berechnung die von den Kommunen in Aussicht gestellte Senkung der Hebesätze noch nicht enthalten sei, so zeigt man sich bei Haus & Grund in Anbetracht der bisherigen Beteuerungen, dass die Reform aufkommensneutral sei und der Staat kein zusätzliches Geld einnehmen wolle, alarmiert. Sicher sei bis jetzt nur, dass sich die Ausgangswerte erst einmal erhöhen. Das aber bedeutet für die insoweit betroffenen Kommunen, dass sie ihre Hebesätze senken müssten, wenn sie ihre Bürger nicht zusätzlich belasten wollen. Ob das so am Ende aber tatsächlich kommt, darf bezweifelt werden – das zeigen die zahlreichen Erhöhungen der Hebesätze durch die Kommunen in der Vergangenheit. Denn eine Grundsteuererhöhung ist häufig das Mittel der Wahl, wenn eine Kommune Geld braucht. Das Finanzministerium räumt auch ein, dass dieser Schritt nicht in der Hand des Bundes liege, da man die Kommunen hierzu „nicht zwingen könne“. Ob die Gesamtbelastung für die Bürger die bisherigen rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich nicht übersteigen wird, liegt also in der Hand der jeweiligen Kommune.

    Deshalb wird auch auf die Kommunen innerhalb des Vereinsbereichs – das ist der Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen mit den großen Kreisstädten Schwetzingen und Hockenheim sowie sieben umliegende Gemeinden – eine besondere Verantwortung zukommen, wenn die Neubewertung der Grundstücke abgeschlossen ist und die Frage der Hebesätze ansteht. Bei der Neubewertung sollen vor allem der Wert des Bodens und die „durchschnittliche Miete“ eine Rolle spielen. Auch die Eigenheimbesitzer werden von der Mietpreisgestaltung indirekt erfasst, denn bei Wohngrundstücken orientiert man sich bei dem gewählten Ertragswertverfahren maßgeblich an einer „pauschalierten Nettokaltmiete pro Quadratmeter“ – unabhängig von der Frage, ob die Immobilie vermietet ist oder selbst genutzt wird. Die Einbeziehung einer solchen fiktiven Nettokaltmiete war im Vorfeld heftig umstritten und von Haus & Grund strikt abgelehnt worden, wurde jedoch von der Mehrheit der Landesfinanzminister getragen.

    Letztendlich, so heißt es in der Pressemitteilung abschließend, sei bei der Debatte auch immer wieder zu betonen: Egal ob Eigenheimbesitzer mit Familie oder zur Miete wohnende Studentin – Grundsteuer zahlt jeder in Deutschland. Denn sie ist nicht nur eine Angelegenheit der Eigentümer und Vermieter, sondern sie findet sich infolge der Umlagemöglichkeit auch in den meisten Betriebskostenabrechnungen der Mieter wieder. Auch das sollten sich die Vertreter der Kommunen immer wieder vor Augen halten, wenn eine Entscheidung bei ihnen ansteht. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Vereins unter http://hug-rsh.de