Grundsteuerbescheid 2025 – Was ist zu tun?
Bei vielen Eigentümern in der Region sind die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 eingetroffen und in den Geschäftsstellen des Vereins laufen die Drähte heiß.
Den Meldungen der Mitglieder zufolge gab es in einzelnen Fällen Erhöhungen um mehrere hundert Prozent.
Bei einer Grundstückseigentümerin in Schwetzingen beispielsweise kletterte die Steuer von 418€ auf 1175 €, bei einem anderen Eigentümer – ebenfalls Schwetzingen – von 165,91 auf 1024,92 €.
Ähnliche Fälle gibt es auch in Hockenheim.
In sämtlichen Fällen handelt es sich um große innerstädtische Grundstücke mit Ein – und Zweifamilienhäusern. Man unterstellt dort, dass es sich um bebaubares Gelände handelt, wobei tatsächlich aber keines bebaut ist. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind offensichtlich die Verlierer der Reform. Besser sieht es aus für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Dort wird es in Einzelfällen sogar günstiger. Für den Einzelfall sollte fachlicher Rat eingeholt werden.
Hier sind die Antworten auf die zumeist gestellten Fragen:
Lohnt sich ein Widerspruch?
Widerspruch kann nur gegen das „Neue“ im Bescheid eingelegt werden – vermeintlich fehlerhafte Bodenrichtwerte oder verfassungsrechtliche Bedenken werden im Widerspruchsverfahren nicht geprüft. Neu im Grundsteuerbescheid der Kommune ist nur der Hebesatz oder ein vom Grundsteuermessbescheid fehlerhaft übertragener Grundsteuermessbetrag.
Der kommunale Hebesatz ist nur in seltenen Ausnahmefällen angreifbar.
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid daher im Regelfall wenig erfolgversprechend.
Form und Frist eines Widerspruchs?
Die einzuhaltenden Formalien finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid.
Einspruchsverfahren Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid?
Laufende Einspruchsverfahren gegen Grundsteuerwert- und/oder Messbescheide laufen unabhängig vom Erhalt des Grundsteuerbescheides weiter.
Zahlungspflicht trotz Einspruch (Grundsteuerwert- oder Messbescheid)?
Einspruch lässt Zahlungspflicht unberührt, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wenig erfolgversprechend und birgt zusätzlich Zinsrisiko.
Zahlungspflicht trotz Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid?
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und Grundsteuer ist zum Fälligkeitstermin zu bezahlen. Bei Erfolg des Widerspruchs gegebenenfalls Rückerstattung.
Zahlung ohne Grundsteuerbescheid?
Vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid für 2025, sollte nicht der alte Grundsteuerbetrag bezahlt werden, da die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist.
Einspruchsfrist versäumt – was tun?
Antrag auf Herabsetzung der Bodenrichtwerte im Jahr 2025 noch möglich. Wird ein Gutachten zum Bodenwert bis zum 30.06.2025 beauftragt, kann ein korrigierter Bodenwert rückwirkend zum 01.01.2025 berücksichtigt werden, so eine Mitteilung der Finanzverwaltung BW. Voraussetzung dafür ist eine tatsächliche Wertabweichung des wahren Grundstückwerts vom Bodenrichtwert um mehr als 30 %.
Musterklagen Grundsteuer?
Es kann noch Jahre dauern bis über die Musterklagen endgültig entschieden ist. Erst dann wird feststehen, ob Rückzahlungsansprüche eventuell zu viel bezahlter Grundsteuer in Betracht kommen. Bis dahin findet das Landesgrundsteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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Grundsteuerbescheid - was jetzt