Zweite Musterklage zur Grundsteuerreform

    Die Verbändekooperation von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg, dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg und dem Bund der Steuerzahler hat eine zweite Musterklage gerichtlich anhängig gemacht.

    Das zweite Verfahren beim Finanzgericht BaWü unter dem AZ 8 K 2491/22 soll zusätzlich zu den verfassungsrechtlichen Fragestellungen die Frage klären, ob die Bodenrichtwerte allgemein sowie insbesondere aufgrund ihrer Spannweite +/- 30 % für die steuerliche Bemessungsgrundlage exakt genug sind. Dabei geht es um folgende Punkte:

    1. Der Rückgriff auf die Bodenrichtwerte als alleiniger Bemessungsgrundlage für die Landesgrundsteuer ist nicht exakt genug und daher verfassungswidrig, denn das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ist weder transparent noch rechtssicher. Insbesondere ist die Qualität der Bodenrichtwerte sehr unterschiedlich, je nach Gutachterausschuss. Zudem weisen gerade bei übergroßen Grundstücken viele Gutachterausschüsse in ihren Erläuterungen darauf hin, dass der Bodenrichtwert bei diesen Grundstücken nicht zutreffend ist.
    2. Weiterhin ist zweifelhaft, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, erst bei einer Wertabweichung von über 30 Prozent mittels eines Gutachtens den Ansatz eines niedrigeren Grundstückswertes erreichen zu können. Vielmehr scheint es angezeigt, dass gerade bei Grundstücken, die vom sog. Richtwertgrundstück abweichen, mit Hilfe von Umrechnungskoeffizienten eine Annäherung an einen angemessenen Bodenrichtwert vorgenommen werden muss.