Presseerklärung zur Grundsteuer

    Die Frist zur Abgabe zur Grundsteuererklärung ist noch nicht abgelaufen und noch haben viele Immobilieneigentümer die Erklärung nicht gemacht, da laufen schon die ersten Klagen gegen bereits ergangene Grundsteuerwertbescheide. Eine breite Verbändeallianz wird eine Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg bringen. Was ist der Hintergrund?

    Baden-Württemberg setzt im Gegensatz zum Bundesmodell und anderen Bundesländern auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Das sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte „Bodenrichtwert“ die Grundlagen für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Der Bodenrichtwert wiederum wird vom Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune ermittelt. Er soll den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb eines bestimmten Gebiets in Euro pro Quadratmeter spiegeln.

    Haus & Grund Vorsitzender Wolfgang Reineke vom örtlichen Verband Region Schwetzingen – Hockenheim erläutert das Vorgehen der Verbände: Grund für die Musterklagen seien gravierende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz Baden-Württemberg. Das Hauptargument: „Die Fokussierung allein auf den Boden in der Grundsteuer ist auch nach Ansicht unseres Verbands verfassungswidrig, denn bei gleich großen Grundstücken müssen Eigentümer in Baden-Württemberg die gleiche Grundsteuer entrichten, unabhängig davon, ob dort eine Villa, ein altes Häuschen oder ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus steht“. Es handle sich aber, wie der Name schon sagt, um Richtwerte und damit um unscharfe Parameter. Weil die Werte ungenau sind, lässt das Steuerrecht, wenn es sie bei anderen Steuern nutzt, den Gegenbeweis eines realitätsnäheren Wertes zu. Dieser Gegenbeweis wurde aber den Steuerpflichtigen bei der Grundsteuer verwehrt, weil das Massenverfahren mit zu vielen Gegenbeweisen zu aufwendig würde. Der Bundesfinanzhof aber betont, dass die ungenauen Werte zu einer gleichheitswidrigen Steuer führen, wenn man den Gegenbeweis nicht zulässt.

    Hier zeigt sich nach Ansicht der Experten eines der Grundprobleme der neuen Grundsteuer: Es gibt keine Möglichkeit, gegen die Ermittlung der Bodenrichtwerte Rechtsmittel einzulegen, etwa im Gegensatz bei einer fehlerhaften Einkommensteuererklärung. Dort kann der Betroffene kostenlos Einspruch einlegen und der Fehler wird behoben. Diese Möglichkeit besteht bei den Bodenrichtwerten nicht. Nur der Gutachterausschuss ist für die Bodenrichtwerte zuständig. Diese sind allerdings geschätzte Durchschnittswerte. Die Finanzämter müssen diese laut Gesetz übernehmen. Gegen einen falschen Grundsteuerwert können sich die Steuerzahler nur mittels eines Gutachtens wehren.

    Was sind die Konsequenzen?

    Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg fordern aus Gründen der Rechtssicherheit die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen. Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden.

    Was können Betroffene tun? Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, empfehlen die vier Verbände den betroffenen Eigentümern mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.


    Weiterführende Links/Informationen

    Mustereinspruch mit Begründung

    Ansprechpartner der Verbände:

    • Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.:
      • Eike Möller
      • presse@steuerzahler-bw.de
    •  Haus & Grund Baden e.V.:
      • Thomas Haller
      • info@landesverband-baden.de
    • Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.:
      • Andreas Werth
      • baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de