Pressebericht zur Vermieter-Umfrage

    Die COVID-19-Pandemie sorgt bei den 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern für große Verunsicherung. Dies meldet der Eigentümerverband Haus & Grund. Seit dem 1. April 2020 können Vermieter bei ausbleibender Mietzahlung bis zum 30. Juni 2020 keine Kündigung mehr aussprechen. Sie befürchten wegen dieser Regelung auf dem Schaden durch die Corona-Pandemie vorerst sitzen zu bleiben. Mieter müssen zwar die ausbleibenden Mieten bis zum 30. Juni 2022 mitsamt Verzugszinsen nachzahlen. Doch abgesehen von der Frage, ob die Mieter dazu dann wirklich in der Lage sein werden, ist es für viele private Vermieter eine existenzielle Bedrohung, so lange auf die Mieteinnahmen verzichten zu müssen. Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten müssen weiterhin bestritten, Kredite weiterbezahlt werden.

    Private Vermieter sind in der Regel Verbraucher und können im Gegensatz zu Einzel-Selbstständigen, Kleinbetrieben und sonstigen Unternehmen die finanzielle Sofort-Hilfe des Bundes oder des Landes nicht in Anspruch nehmen. 

    In welchem Umfang die Vermieter von den Auswirkungen dieses Zahlungsmoratoriums getroffen werden, will der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland durch eine Umfrage in Erfahrung bringen. Auf der Internetseite des Ortsverbands wurde deshalb eine Seite eingerichtet, wo sich Vermieter aus der Region, die bereits betroffen sind oder dies in Kürze befürchten, eintragen können. 

    Der Verband setzt sich weiter dafür ein, dass die Bundespolitik einen Hilfsfonds „Wohnen“ einrichtet, der Mietern in Zahlungs- schwierigkeiten die Miete in Form eines Zuschusses oder zinslosen Darlehns bezahlt. Nur mit einem solchen, solidarischen Fonds könne verhindert werden, dass private Kleinvermieter Gefahr laufen, wegen der Corona-Krise in die Insolvenz gehen zu müssen und ihre Immobilie zu verlieren. Zugleich könne auch mit einem solchen Fonds verhindert werden, dass Mieter nicht später doch noch ihre Wohnung verlieren, wenn sie eben nicht bis zum 30. Juni 2022 ihre Mietschulden begleichen können. Die Einrichtung eines solchen Fonds wird auch von den Mieterverbänden mitgetragen.