WEG Reform 2020

    Eine beachtliche Anzahl von Mitgliedern des Eigentümerverbands Haus & Grund Region Schwetzingen-Hockenheim sind Wohnungseigentümer, die auch von einer in Kürze bundesweit in Kraft tretenden Gesetzesnovelle des Wohnungseigentumsgesetzes („WEG“) betroffen sein werden. Letzteres war im Jahr 2007 umgehend reformiert worden. Doch – das ist erfahrungsgemäß nicht selten bei neuen Gesetzen – werden durch eine Reform mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet und neue Schwachstellen werden offengelegt.

    Eine solche Schwachstelle waren Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben wie etwa die Schaffung von Lademöglichkeiten für Elektroautos, die Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder ein Anspruch auf eine bauliche Veränderung, wie etwa im Fall eines Glasfaseranschlusses. Eine Beschlussfassung hierüber soll vereinfacht werden. Diese soll künftig mit einfacher Mehrheit möglich sein, ohne dass es auf die Zustim-mung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.

    Eine weiterer sehr kontrovers diskutierter Änderungsvorschlag war in diesem Zusammenhang auch die Position des Verwalters, dessen Entscheidungs- und Vertretungsbe-fugnisse erweitert werden sollten, um – wie es heißt- die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums „effizienter“ gestalten zu können. Sogenannte Sanierungsstaus sollten behoben und Eigentümergemeinschaften „zukunftsfähig“ gemacht werden. Auch solle der Verwalter in „eigener Verantwortung“ über Maßnahmen entscheiden können, über die eine Beschlussfassung durch die Eigentümer „nicht geboten“ wäre.

    Die den Verwaltern insoweit zugestandene Entscheidungsfreiheit war in einem ersten Reformentwurf aus dem Bundesjustizministerium nicht nur dem Verband Haus & Grund zu weit gegangen: „Wenn teure und bedeutsame Maßnahmen anstehen, muss es selbstverständlich sein, dass darüber die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter“, heißt es in der Presseerklärung von Haus & Grund. Das wurde jetzt geändert und die Position der Eigentümer entsprechend verstärkt.

    Auch weitere in der Praxis häufig vorkommende Fragen werden neu gefasst: dies betrifft u.a. eine einfachere Abberufung des Verwalters, die Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen, das Verlangen der Eigentümer nach einem „zertifizierten Verwalter“, das Recht auf Einsicht-nahme in Verwaltungsunterlagen, eine vereinfachte Eigentumsentziehung bei schleppender Hausgeldzahlung, Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung, die Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht und eine flexiblere Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats.

    Haus & Grund weist darauf hin, dass es sich um eine sehr weit gehende und im Einzelnen komplexe Reform handelt, mit der sich Wohnungseigentümer eingehend auseinandersetzen sollten, um ihre Rechte zu wahren und durchsetzen zu können. Nicht nur in der Mitgliederschrift des Verbands wird dieses Thema weiter vertieft, sobald das Gesetz endgültig – voraussichtlich am 1.11.2020 – in Kraft tritt.