Pressebericht zum Praxis-Seminar „Betriebskostenabrechnung – das müssen Vermieter beachten“

    Der weitaus größte Teil an den jährlich ca. 300000 Mietprozessen in Deutschland hat Streitigkeiten über die sog. „Nebenkosten“ zum Gegenstand. Warum das so ist erfuhren die Teilnehmer des Haus & Grund Praxis-Seminars „Betriebskostenabrechnung – das müssen Vermieter beachten“ im Welde-Brauhaus. Unterschätzung des Themas auf Vermieterseite, die Fehlerträchtigkeit der Abrechnung, steigende Grundmieten verbunden mit Sparzwang, und – nicht zuletzt – die „Mobilmachung“ der Mieterorganisationen. Dort heißt es: „Jede zweite Abrechnung ist falsch!“.
    Aus Sicht des Mieters, so Seminarleiter und Fachanwalt Wolfgang Reineke, werde in Form verschiedener Prüfschritte die Vermieterabrechnung „unter die Lupe“ genommen. Was sind Nebenkosten und muss ich überhaupt zahlen? Hier spielt der Vertrag die entscheidende Rolle: Ein Nichtausfüllen oder eine Unklarheit ist eine „Todsünde“, aber nur eine von vielen. Stimmt der Abrechnungszeitraum und ist die Abrechnungsfrist eingehalten? Kann die Abrechnung nachvollzogen werden? Hier wurde den Teilnehmern im Einzelnen vor Augen geführt: Es droht ein Szenario, das den Vermieter viel Geld kosten kann. Unrichtige, nicht nachvollziehbare, oder verspätete Abrechnungen lösen nämlich keine Zahlungspflicht des Mieters aus. Auch vor einer weiteren „Todsünde“ sei zu warnen: Eine nicht angepasste Vorauszahlung mit Folge einer hohen Nachzahlung wird oft erst zum Auslöser der Bedenken des Mieters nach dem Motto: „Da kann doch etwas nicht stimmen!“
    Es folgte eine ausführliche Erläuterung der gesetzlich zulässigen Kostenpositionen. Das oberste Gebot lautet: Die Abrechnung muss schlüssig, nachvollziehbar und verständlich sein, ohne dass fremde Hilfe notwendig wird. Eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung muss eine Zusammenstellung der einzelnen Kostenarten enthalten, wobei jeweils die Gesamtbeträge genannt werden müssen. Ferner muss ein nachvollziehbarer Verteilerschlüssel angegeben sein, mit dessen Hilfe der Kostenanteil des Mieters berechnet wird. Wenn Abrechnungszeitraum bzw.-frist eingehalten sind, folgt abschließend der Blick in den Betriebskostenspiegel zur Klärung, ob der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eingehalten wurde. Mögliche Fehlerquellen wurden anhand ergangener Grundsatzurteile ausführlich erörtert
    und diskutiert. Nach zweistündiger Dauer gab es großes Lob für den Seminarleiter, der es verstanden hatte, die komplexe Materie praxisbezogen und mit hohem Nutzen für den Alltag zu vermitteln. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Seminar am 17.6.2020 wiederholt. Anmeldungen können hier getätigt werden.