Hausordnung selbst gebastelt? Das ist gefährlich….
Urteil des AG Hamburg vom 02.08.24, Az. 21 C 402/23 Manche Vermieter meinen es gut, machen es aber nicht gut. Ein Hamburger Vermieter wollte es allen recht machen und forderte in seiner Hausordnung die Einhaltung von „unbedingter Ruhe“ in den Zeiten von 13 bis 15 Uhr und von 21 bis 7 Uhr, sowie an Sonn