Category Archives: Urteil des Monats

Kein Eigenbedarf – dafür Mieterhöhung! Ist das rechtens?

    Urteil des Landgerichts Berlin vom Dezember 2023, Az. 67 S 20/23   Ein aus ihrer Sicht schwer verständliches Urteil musste eine Berliner Vermieterin hinnehmen. Sie hatte ein langjähriges Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, um näher an ihrem Arbeitsplatz zu sein. Statt wie bisher als Pendlerin täglich hin und her fahren zu müssen wollte sie mit ihrem

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    Mutwillig die Wohnung nicht beheizt – Kündigung gerechtfertigt?

      Entscheidung des AG Hannover, Beschluss vom 15.03.2021 – 428 C 12798/20   Beim Heizen zu sparen: für Mieter ist das keine gute Idee. Denn man riskiert damit seine Wohnung. Das musste ein Mieter erfahren, der absichtlich seine Wohnung nicht beheizte und darüber hinaus die Überprüfung der Rauchmelder in seiner Wohnung nicht zuließ.   Das war der

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      Wird Eigenbedarf immer schwieriger?

        Die Zahl der Gerichtsverfahren nach Kündigungen wegen Eigenbedarfs ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Das belegen Zahlen, die der Deutsche Mieterbund berechnet hat: Die Verfahren haben sich innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt. Der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt in Verbindung mit dem geringen Angebot sind wohl die tragenden Gründe hierfür. Mieter, die eigentlich auszugswillig

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        Kann ein Mieter untervermieten wie er will?

          So unglaublich es klingt – ja! Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass eigentlich jedes Interesse, das nicht gegen geltendes Recht verstößt, anzuerkennen ist.   Wie lag der Fall? Ein Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin hatte seinen Vermieter um dessen Einverständnis zur Untervermietung gebeten. Er hatte die Wohnung 2014 bezogen, zog

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          Untervermietung an Geflüchtete – muss Vermieter zustimmen?

            Urteil des Landgerichts Berlin vom 06.06.2023 – 65 S 39/23   Wenn ein Mieter eine oder mehrere Personen bei sich als Untermieter aufnehmen will, dann braucht er die Zustimmung des Vermieters. Ausnahme: es handelt sich um Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern. Gilt dies aber auch für eine Untervermietung an Geflüchtete, denen der Mieter aus humanitären

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