Vier-Zimmer-Wohnung mit 120m² für 19 – jährige Enkelin – „überhöhter“ Eigenbedarf?
Urteil des LG Berlin vom 20.1.2021 – Az. 64 S 50/20 Benötigt ein Vermieter die Wohnung selbst, will er in der Regel ohne größere rechtliche Hürden sein Eigentum wieder nutzen können. Das garantiert ihm Artikel 5 des Grundgesetzes. Diese so genannte Eigenbedarfskündigung gilt auch für ein für ein volljähriges Kind zur Gründung eines eigenen