Mitmieter anschwärzen und untertauchen – geht das?
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.2.2022 Einen anderen Mieters anonym beim Vermieter anzeigen, wenn der Verdacht besteht, dass er ein Verstoß gegen die Gemeinschaftsregeln begeht? Es wäre eine praktische Art und Weise sich aus einer direkten Konfrontation herauszuhalten. Was aber, wenn der angeschwärzte Mitmieter wissen will, wer ihn angezeigt hat? Ein solcher Fall lag dem Bundesgerichtshof